"Die Instandhaltungspflicht des Vermieters erstreckt sich auch darauf die der vertragsgemäßen Nutzung der gemieteten Räume dienenden häuslichen Elektroinstallation in regelmäßigen Abständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hin zu überprüfen. Die maßgeblichen Zeitabstände für derartige Überprüfungen ergeben sich aus anerkannten Regeln der Technik, wie sie in den jeweiligen Vorschriften und so auch in § 1Abs. 2 der DVO zum EngWiG enthalten sind."
OLG Saarbrücken, Urteil vom 04.03.1993 - 4 U 109/93 - nicht amtl. Leitsatz