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FREMDFIRMENMANAGEMENT

Arbeitsschutz im

Facility-Management

Fremdfirmenmanagement

Große Bedeutung im FM hat die Fremdfirmensteuerung. In nahezu jedem Unternehmen sind heute externe Dienstleister temporär oder sogar dauerhaft zur Durchführung von Installationen, Störungsbeseitigungen, Wartungen usw. tätig. Deren Arbeitnehmer müssen einerseits über die im Zusammenhang mit den möglichen Gefährdungen im Arbeitsschutz unternehmensindividuell eingewiesen/ unterwiesen werden, möglichts in Verbindung mit der Gefährdungsbeurteilung. Hinzu kommt, dass objektspezifische Gefährdungen des beauftragenden Unternehmens zu berücksichtigen sind. Hier ist eine umfassende, eindeutige Abstimmung, Durchführung einschlägiger Pflichten und deren Dokumentation unabdingbar. In der Praxis zeigen sich häufig Probleme, da es im FM Geschäft nicht grundsätzlich "abgeschlossene" Betriebsgelände gibt, in dem z. B. sämtliche Dienstleister an einem Pförtnerhaus vorbei kommen, um dort z. B. an "Unterweisungsterminals" oder durch entsprechendem Personal unteriesen zu werden.  In der FM Branche ist die formale Abwicklung leider schwieriger umzusetzen. 

Links zur Thematik:

Unfallkasse Hessen Schriftenreihe Kooperation mit Fremdfirmen. Arbeitsschutz bei Werkverträgen.
DGUV I 215-830 (ehemals BGI 865). Einsatz von Fremdfirmen im Rahmen von Werkverträgen.
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