Neue Corona-ArbSchV informiert. Es gabeine Anpassung in zwei wesentlichen Punkten:
Die Verpflichtung der Arbeitgeber zum Angebot von Homeoffice und Testangeboten ist entfallen. Arbeitgeber sollen jetzt nur noch prüfen, ob sie Homeoffice anbieten und Testangebote unterbreiten.
Eine übersichtliche Zusammenfassung findet man unter folgendem Link:
https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2022/corona-arbeitsschutzverordnung-neu.html