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Arbeitsschutz im

Facility-Management

Neue Arbeitsschutzstandards Corona 2021

Brandaktuell wurden nach der ersten Veröffentlichung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel am 20. August 2020 diese entsprechend der Hauptkritikpunkte von BDA und BDI überarbeitet. Diese Überarbeitung fand federführend im Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) statt. Folgende wesentlichen Änderungen wurden eingebracht und sind für Unternehmen bindend.   

- Abtrennungshöhe (beide sitzen = 1,5m; einer steht & einer sitzt = 1,8m; beide stehen = 2m), die Abtrennungen müssen nun auch nicht mehr täglich gereinigt werden, sondern nur bei Kontamination
- Lüftung (Ventilatoren, z.B. in der Produktion, können unter bestimmten Umständen weiter verwendet werden)- Seite 10.
- Wasserkanister dürfen zum Reinigen der Hände verwendet werden, wenn kein Wasseranschluss vorhanden ist
- Arbeitsabläufe auf Baustellen wurden als Beispiele einbezogen.

Die aktualisierte SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel wurde auf den Internetseiten der BAuA vorveröffentlicht. Anliegend der Link zur geänderte SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel sowie ein Dokument, aus welchem die Änderungen gegenüber der bisherigen Fassung hervorgehen.

https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/AR-CoV-2/AR-CoV-2.html

Die Änderungen zu RLT Anlagen zu Vorversionen (S. 10) sind im „Entwurf“ gut sichtbar und vor allem für Betreiber und Dienstleister im FM für relevant.
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