glass facade 817732

NEWS

Arbeitsschutz im

Facility-Management

Corona: Betrieb von Umluftkühlanlagen (ULK)

Das RKI hat am 12.06.2020 neue Informationen im Zusammenhang zur Übertragung von SARS-CoV-2 durch Aerosole veröffentlicht. Somit ist der Hauptübertragungsweg für SARS-CoV-2 die respiratorische Aufnahme virushaltiger Flüssigkeitspartikel, die beim Atmen, Husten, Sprechen und Niesen entstehen. Je nach Partikelgröße unterscheidet man Tröpfchen (größer als 5 µm) von kleineren Partikeln (Tröpfchenkerne oder infektiöse Aerosole, kleiner als 5 µm).

Diese neue Erkenntnis erfordert ggf. eine Abstimmung zwischen Auftraggeber von FM Services (Arbeitgeber der Beschäftigten die diese Geräte im Büro verwenden) und seinen beauftragten Dienstleistern (Arbeitgeber FM Dienstleister, der die Geräte betreibt) zum sicheren Betrieb von bestimmten lufttechnischen Anlagen zur Vermeidung einer evtl. Übertragung von SARS-CoV-2. Davon betroffen sind in der Regel lufttechnische Anlagen, die in dem jeweiligem Raum nur die Raumluft umwälzen und ggfs. konditionieren. Die biologische Gefährdung ginge dann von den Umluftgeräten aus, weil die verbauten Ventilatoren die Raumlauft mehr/ häufiger umwälzen als es die reine Luftbewegung durch Konvektion zulässt. Die Kontamination der Raumluft erfolgt zunächst aber erst einmal durch eine bereits infizierte Person, nicht durch ein Umluftkühlgerät. D. h. eine bereits infizierte Person ohne Mund- Nase-Schutz nießt, seine kontaminierten Aerosole fliegen dann 8-9 m weit und werden dann auch noch vom Luftstrom erfasst, der dann wiederum andere infiziert. 

Es besteht demnach laut RKI der Verdacht, dass das Umluftkühlgerät unter sehr ungünstigen Bedingungen zur Verbreitung beitragen könnte. Leider sagt das RKI hier auch nichts über die Höhe des Risikos/ der Wahrscheinlichkeit einer Infektion.

Sicher ist, dass Betreiber die lufttechnischen Anlagen nach den anerkannten Regeln der Technik betreiben können. Jedoch sollten dabei neue wissenschaftliche Erkenntnisse nicht unberücksichtigt bleiben, wenn sie eine biologische Gefährdung darstellen könnten. Aus diesem beraten wir die Unternehmen dahingehend beraten wie folgt:   

Im Sinne der Maßnahmenhierarchie „S-T-O-P“ im Arbeitsschutzes empfehlen wir die betroffenen Anlagen abzuschalten bis es neue Erkenntnisse gibt, auch hinsichtlich der Problematik von heißen Sommertagen. Falls es kundenseitig nicht möglich oder gewünscht ist, diese Anlagen abzuschalten, müssen Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen an und im Umluftkühlgerät im Instandhaltungs-/ Reinigungsplan berücksichtigt werden. Das RKI hat dazu aber dazu leider keine weiterreichenden Empfehlungen zur Intensität von Reinigungen und/ oder möglichen Intervallen gemacht. Auch liegen zur Zeit keine Studien oder Erfahrungswerte dazu vor. Deshalb kommen wir im Arbeitrs- und Gesundheitsschutz zwangsläufig zu dem Ergebnis, dass die Empfehlung zum „Weiterbetrieb“ nicht wirklich praxistauglich ist, jedoch die Maßnahmenhierarchie eingehalten werden sollte.

  1. Substitutive Maßnahme: nicht möglich, die Anlage ist vorhanden.
  2. Technische Maßnahme: Abschalten der Anlage bis neue Erkenntnisse vorliegen.
  3. Organisatorische Maßnahmen: Mitarbeiter ins Homeoffice entsenden (mobiles Arbeiten), ggf. sehr häufiges Quer- Lüften um Außenluftanteile zu erhöhen.
  4. Personelle Maßnahmen: Dauerhafte „Mund- Nase- Bedeckung“ in betroffene Räume, die bereits bekannten Abstandsregeln und Hygiene- Maßnahmen konsequent umsetzen.
Abgeschaltete Geräte sollten dann entsprechend gekennzeichnet und ggf. vor einer Wiederinbetriebnahme gesichert werden. 
Logo GEFMA
mitglied vdsi
ZS2013 06 61 d Duenkel Uwe