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NEWS

Arbeitsschutz im

Facility-Management

Corona: "Homeoffice"- Maßnahmen BMAS

Aktuelle Informationen des BMAS: Der Arbeitgeber ist grundsätzlich verpflichtet im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten "Homeoffice" anzubieten, wenn dem keine zwingende betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Wenn doch ind Büro gilt: In mehrfachbesetzten Büros ist neben den bekannten 1,5 m auch die Fläche von 10 qm pro Mitarbeiter sicher zu stellen. 

Es sollte eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzgl. der Tätigkeit im Home Office getroffen werden. Die Absprachen können in der Regel formlos per E-Mail zwischen Mitarbeitendem und Führungskraft festgehalten werden. Gerne unterbeiten wir Ihnen ein Musterschreiben an Ihre MItarbeiter und stellen auch eine ergänzende Gefährdungsbeurteilung zur Verfügung. 

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Weitere Info: baua

Aushangpflichtige Gesetze 2022

Die nachfolgende Liste enthält aushangpflichtige Gesetze im Bereich der Personalverwaltung. Die Liste ist alphabetisch gegliedert und durch Anklicken der Gesetzesnamen werden Sie automatisch auf eine Internetseite geleitet, die diese Gesetze zur Verfügung stellt.

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