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DEREGULIERUNG

Arbeitsschutz im

Facility-Management

Deregulierung

Trotz der Vielzahl an Regeln gibt es eine Reihe nicht eindeutig regulierter Aspekte im Arbeitsschutz. Außerdem gilt: Im Gefährdungsfall kann grundsätzlich auch bewusst von den bestehenden Richtlinien abgewichen werden, sofern ein Schutzziel auf anderem Wege erreicht werden kann.

Wäre eine Immobilie eine Straßenkreuzung, bedeutete dies: Es ist erlaubt, bei rot über die Kreuzung zu fahren, sofern alle technischen, organisatorischen und personellen Maßnahmen getroffen wurden, die einen Unfall auf der Kreuzung verhindern. Kommt es dennoch zu einem Unfall, muss eine verantwortliche Person der Staatsanwaltschaft im Detail darlegen können, warum seine Maßnahmen versagten (Beweislastumkehr). Nicht zu unterschätzen ist dabei, dass entgegen dem Strafrecht der zivilrechtliche Anspruch (Schadensersatz) keine Obergrenze kennt und auch mit dem Privatvermögen gehaftet werden muss.

Ein Urteil hat somit auch Auswirkungen auf den Versicherungsschutz, wenn grobe Fahrlässigkeit oder sogar Vorsatz vorliegt (Haftungsausschlussklauseln). Vor diesem Hintergrund kommt einem professionellen Arbeitsschutzmanagementsystem eine herausragende Bedeutung zu. Arbeitsschutzmanagementsysteme wie OHASAS 18001 (neu ISO 45001) oder SCC sind zwar nach wie vor geeignet, um eine rechtskonforme Arbeitsschutzorganisation zu unterstützen. Die klassisch- traditionelle Sichtweise des Arbeitsschutzes aus Unternehmersicht, bei der unter Umständen die TGA vernachlässigt wird, hat jedoch im FM keine Zukunft. Vielmehr ist eine Sichtweise erforderlich, die schutzzielhierarchisch motiviert ist - und in den meisten Fällen ist der Nutzer beziehungsweise der Arbeitnehmer das oberste Schutzziel. Daher gilt, dass die TGA wieder zu einem maßgeblichen Bestandteil im Arbeitsschutz werden muss. Um dabei messbar zu machen, ob Eigentümer, Betreiber oder die von ihnen autorisierten Unternehmen ihren Pflichten ausreichend nachkommen, bietet beispielsweise die GEFMA German Facility Management Assiossiation das Zertifizierungssystem 710 „Systematische Verbesserung der Rechtskonformität“ an. Auf dieser Grundlage entwickelt STRABAG Property and Facility Services GmbH ein zertifizierbares Arbeitsschutzmanagement mit dem Namen PriSmA.

Mehr über GEFMA-710-Zertifizierung: www.gefma.de.
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